Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Dienstleistungs- und Liefergeschäfte der Firma INSPIRIT
SYSTEMS * Inh. Thomas Kieschnik, nachfolgend auch Firma genannt.
Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers und/oder Käufers haben
nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu
ihrem Ausschluß bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs
unsererseits.
Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,
wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht
berührt.
Angebote
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.
Bei Kalkulations- und Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
Vertragsabschluß
Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt nur bei schriftlicher
Auftragsbestätigung durch die Firma, andernfalls mit der Annahme der
Lieferung/Leistung durch den Käufer rechtswirksam zustande.
Bei Stornierung des Auftrages erheben wir Stornierungsgebühren von 3% des Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 30,-.
Preise, Versand, Gefahrenübergang
Preisangaben verstehen sich grundsätzlich rein netto zzgl. Verpackung,
Transport, Frachtversicherung sowie der am Auslieferungstag jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern dazu keine anderslautenden
Angaben gemacht sind.
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferung/Leistung sind wir 2 Monate gebunden. Bei
später vereinbartem Liefertermin, oder wenn der Auftraggeber zu dem im § 24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört,
liefern wir zu unserem am Tage des Gefahrenüberganges geltenden Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers.
Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) erfolgt - außer bei
schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers. Er erfolgt ab (an) Bautzen, Oberweg 12 oder
der Adresse unseres Erfüllungsgehilfen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den
Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über. Versicherungen
gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers und auf dessen Kosten vorgenommen.
Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei
unfreien Rücksendungen können wir die Annahme verweigern.
Rücksendungen, die nicht direkt vom Auftraggeber aufgegeben wurden,
werden von uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen werden dem
Auftraggeber
frei Haus zurückgesandt (innerhalb von Deutschland).
Lieferzeit, Mitwirkungspflicht
Von uns angegebenen Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie
gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unsere
Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem
Auftraggeber gemeldet ist.
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Auftraggeber
das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist
von 6 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem
Falle zu, daß wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben.
Sollten wir auf behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt,
Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von
Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten
Lieferung/Leistung gehindert sein, verlängert sich die Frist um die
Dauer dieser Störung.
Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir
berechtigt, die Lieferung/Leistung einzuschränken, einzustellen oder
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der
Auftraggeber einen Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz
zusteht. In einem
solchen Fall sind wir verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich
zu unterrichten. Dem Auftraggeber steht im Fall einer
Teillieferung/-leistung das Recht zu, vom gesamten Vertrag
zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
Sind zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit im Zusammenwirken von
zu liefernden Systemen mit vorhandenen Systemen Anpassungen
erforderlich, wird der Auftraggeber uns oder den von uns beauftragten
Dritten die zur Anpassung erforderlichen Systeme frei Haus und
versichert zur Verfügung stellen, soweit dies von ihm vertretbar ist.
Andernfalls verpflichtet er sich, die Mehrkosten, die durch eine
Anpassung in seinem Haus entstehen, zu tragen.
GewährleistungBerechtigte Mängel an einer gelieferten Sache
werden von uns innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 24
Monaten mit Einschränkungen ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung
durch den Kunden behoben.
Handelt es sich um eine gebrauchte
Sache oder ist der Kunde nicht Verbraucher, gilt eine Einschränkung der
Gewährleistung auf 12 Monate.
Die Gewährleistung geschieht durch
kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde
Verbraucher, steht ihm die gesetzliche Wahlmöglichkeit zwischen
Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Im Falle der Ersatzlieferung ist
der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
Kann
der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als
fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von
einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns
hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt
wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht ist, wenn
sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete
Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine
Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Wurde Vor-Ort-Service vereinbart, so gelten die dafür jeweils gesondert ausgewiesenen Bedingungen. Soweit nichts gesondert ausgewiesen wurde, gilt folgende Minimalregelung:
Die Vor-Ort-Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die gelieferte
Hardware und deren Funktionalität. Im Leistungsumfang sind die
Installationsprobleme der verschiedenen Betriebssysteme,
Leistungsmerkmale des Systems (Drucken, Scannen, Faxen, Netzwerk,
Internet etc.) nicht enthalten. Innerhalb der Vor-Ort-Garantie wird keinerlei Support für
Anwendungsprogramme, Applikationen oder sonstige Software geleistet.
Ebenfalls nicht von dieser Garantie erfasst werden fehlerhafte
Softwareeinstellungen die durch den Anwender verursacht wurden. Für
Datensicherung bzw. Rücksicherung ist der Anwender selbst verantwortlich.
Für eine verbindlich angegebene Reaktionszeit (z.B. 24 Std.) gilt, dass die Firma innerhalb dieser Zeit nachweislich tätig wird. Es bedeutet nicht, dass die Firma die Betriebsfähigkeit innerhalb dieser Frist wieder hergestellt hat. Die Frist läuft nur an regulären Arbeitstagen am Sitz der Firma von Montag bis Freitag.
Die Vor-Ort-Garantie entfällt vollständig, wenn die festgestellten
Mängel und Fehler ihre Ursache in nachträglich vorgenommenen
Aufrüstungen der gelieferten Hardware haben.
Im evtl. Servicefall kann die Störung in der Zeit von 09:00 bis 16:30 Uhr unter Telefon 03591-307210 oder Fax 03591-307211 der Firma unter Angabe von Seriennummer, Rechnungsnummer und möglichst genauer Fehlerbeschreibung gemeldet werden. Die Firma übernimmt die entsprechende Disposition für den
Austausch der Ware vor Ort.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche
Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu
untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängel zählen auch das Fehlen von
Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware.
Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu
geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei
uns innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns
innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Anwender gerügt
werden.
Für Rügen ist die
Schriftform zwingend. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw.
Garantieansprüchen ist der Auftraggeber verpflichtet, den
Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung
vorzulegen.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür
Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich
sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen
verloren gehen können.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für Mängelfolgeschäden -
können uns nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf
einer
nachweislich vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
unsererseits beruht.
Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der
Lieferung/Ausführung der Leistung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es
sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware/Leistung bzw. ab
eventuell vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher
Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald
der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer
Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest
gehen, der Auftraggeber die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über
sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder
eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.
Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten.
Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des
Kunden.
Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung
erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderung hat.
Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder seiner wirtschaftliche
Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse
oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Auftraggeber zu
verlangen.
Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu
unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall
sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber
ein Schadensersatz nicht zu.
HaftungWir
schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien
betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware/Leistung bis zur
Zahlung aller Forderungen aus
der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es
sich um Forderungen aus früheren Lieferungen/Leistungen handelt. Der
Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Dinge nur
insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.
Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Auftraggeber schon
jetzt seine Ansprüche an
uns ab. Wir sind berechtigt und der Auftraggeber ist auf unser
Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung schriftlich
anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber auch im Wege des
verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen
gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der
Auftraggeber uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten
auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie die uns die zu unserer
Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch
unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf
aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen
Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 BDSG verarbeitet und
gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden - soweit zulässig - keine Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile unser Firmensitz in
Bautzen. Das gilt auch für sich aus Wechsel und Schecks ergebende
Verpflichtungen.
Version vom 01.09.2005
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